1. zu einer Freiheitsstrafe in gerichtlich zu bestimmender Höhe; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 14'770.00 an die Straf- und Zivilklägerin C.________ für die Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren und einer Parteientschädigung in der Höhe der eingereichten Kostennote für das oberinstanzliche Verfahren; B. Zivilpunkt