2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). II. Es seien die weiteren gerichtlichen Verfügungen zu treffen. Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 554; pag. 565): A. Strafpunkt A.________ sei schuldig zu erklären der Vergewaltigung, begangen am 06.10.2017 zwischen 01.40 Uhr und ca. 04.00 Uhr in F.________, G.________, zum Nachteil von C.________, und er sei zu verurteilen: