5 I. A.________ sei schuldig zu erklären der Vergewaltigung, begangen am 06.10.2017, zwischen 01.40 Uhr und ca. 04.00 Uhr in F.________, G.________, z.N. von C.________. und er sei in Anwendung von Art. 40, 43, 44, 47, 190 Abs. 1 StGB, Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren;