___ als Zeuge befragt (pag. 499 ff.) und die Privatklägerin sowie der Beschuldigte zur Person und zur Sache ergänzend einvernommen (pag. 511 ff.; pag. 523 ff.). Die vorgeladene Zeugin I.________ meldete sich am Vortag der Verhandlung krankheitsbedingt ab (pag. 494 f.). Der Beschuldigte hielt weiterhin an seinen Beweisanträgen (Zeugeneinvernahmen) fest und stellte neu den Antrag, die Akten betreffend Obhutsverfahren des Sohnes der Privatklägerin seien beizuziehen (pag. 532). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragten deren Abweisung (pag. 532).