Hervorhebungen im Original): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2019 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Vergewaltigung, angeblich begangen am 6. Oktober 2017 zwischen 01.40 Uhr und ca. 04.00 Uhr in F.________, G.________, z.N. von C.________, freizusprechen, mit sämtlichen damit einhergehenden Nebenfolgen im Straf- und Zivilpunkt. 3 2. Sämtliche erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.