1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ durch Rechtsanwältin D.________ ab 20.06.2018 werden für den Fall der Nichterhältlichkeit beim Beschuldigten wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 47.83 200.00 CHF 9’566.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF