und in Anwendung der Artikel: 40, 42, 44 Abs. 1, 47, 190 Abs. 1 StGB 426 ff. StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12‘300.00 (Gebühren Staatsanwaltschaft: CHF 4‘000.00, Auftritt Staatsanwaltschaft: CHF 1‘500.00, Gebühren Gericht: CHF 6‘800.00) und Auslagen von CHF 2‘080.40 (Auslagen Staatsanwaltschaft: CHF 1‘660.40, Auslagen Gericht: CHF 420.00) insgesamt bestimmt auf CHF 14‘380.40.