VI. Verfügungen Gestützt auf Art. 104 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 123 Abs. 1 Bst. b VZV ist das Urteil auf Verlangen im Einzelfall dem zuständigen Strassenverkehrsamt mitzuteilen. In den Akten finden sich drei Ersuchen des Verkehrsamts des Kantons C.________ um Mitteilung des rechtskräftigen Entscheides (pag. 55 ff.). Das Urteil ist demnach dem Verkehrsamt des Kantons C.________ nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde mitzuteilen. 14 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.