13. Subsumtion 13.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Beim besagten Streckenabschnitt Tüscherz-Alfermée handelt es sich um einen Innerortsbereich (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_622/2009 vom 23. Oktober 2009 E. 2.4, in welchem das Bundesgericht die fragliche Strecke bereits als Innerortsbereich qualifizierte). Das Bundesgericht wies darauf hin, dass sich aus dem Umstand, wonach sich eine Strecke optisch nicht deutlich im Innerortsbereich befinde, nichts zu Gunsten des Fahrers ableiten lasse.