17). Die beiden Radargeräte auf dieser Strecke in Fahrtrichtung Neuenburg folgen erst später (pag. 17). Der Beschuldigte fuhr demnach an den Signalen vorbei, wobei er diesen die notwendige Aufmerksamkeit nicht schenkte, diese übersah und infolgedessen mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h brutto bzw. 77 km/h netto von einem Radargerät erfasst wurde. III. Rechtliche Würdigung