Gemäss der Fotodokumentation sind die Schilder zweifelsohne gut erkenn- und wahrnehmbar. Es sind keine Hinweise ersichtlich, wonach die Sicht auf die Signale eingeschränkt wäre. Vielmehr kann den Google-Maps-Auszügen (insbesondere auf pag. 17) entnommen werden, dass die Schilder bereits aus grösserer Distanz gut sichtbar sind. Dabei bleibt zu wiederholen, dass der Beschuldigte selbst aussagte, dass die Schilder bei gutem Wetter gut sichtbar seien, was den Schluss erlaubt, dass die Signale tatsächlich gut sichtbar sind. Obwohl der Beschuldigte vorbringt, dass die Aufnahmen aus dem Jahr 2014 stammen würden, kann gemäss Ansicht der ortskundigen Kammer darauf abgestellt werden.