Im Übrigen lassen sich die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich der Erkennbarkeit des Innerortscharakters mit den objektiven Gegebenheiten auf dem besagten Streckenabschnitt nicht in Einklang bringen, weshalb auch vor diesem Hintergrund aus den Aussagen des Beschuldigten nichts zu seinen Gunsten abgeleitet werden kann. Die Google- Maps-Auszüge zeigen, dass sich in Tüscherz-Alfermée nach der leichten Rechtskurve bereits eine Abzweigung nach rechts befindet, welche zu einer Bushaltestelle führt. Unweit danach befindet sich auf der rechten Strassenseite eine weitere einmündende Nebenstrasse (aus der Richtung Alfermée Oberdorf).