zug «Alfermée» in Fahrtrichtung Neuenburg) erkennbar sei (pag. 91). Der Beschuldigte bestreitet konsequent, dass er den Innerortscharakter der befahrenen Strasse hätte erkennen müssen. Dies obwohl es sich bei ihm – wie er weiter ausführte – um einen erfahrenen und sicheren Automobilisten handle, der jedes Jahr über 80‘000 Kilometer in der ganzen Schweiz zurücklege. Dass er ein erfahrener Automobilist sei, wiederholte der Beschuldigte auch anlässlich der Einver-