9. Beweiswürdigung der Kammer 9.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 76, S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wie hiervor bereits festgehalten (vgl. Ziff. 4), beschränkt sich die Überprüfung des vorinstanzlich festgestellten Sachverhalts auf offensichtlich unrichtige Feststellungen (willkürliche Feststellung des Sachverhalts).