7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte mit einem Personenwagen der Marke B.________ (Kontrollschildnummer .________) am 25. Januar 2019 um .________ Uhr auf der Hauptstrasse Tüscherz-Alfermée in Fahrtrichtung Neuenburg unterwegs war und von einem Radargerät erfasst wurde. Der Beschuldigte bestreitet dabei nicht, mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h brutto bzw. 77 km/h netto gefahren zu sein. Unbestritten ist sodann, dass es sich bei der besagten Strecke um eine Innerortsstrecke mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h handelt.