Mit Verfügung vom 4. Juni 2020 wurde festgestellt, dass sich der Beschuldigte innert Frist nicht mehr hat vernehmen lassen. Zudem wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Kammer gestützt auf die vorliegende Aktenlage in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden werde (pag. 106). 3. Anträge des Beschuldigten Mit der Berufungserklärung vom 26. März 2020 stellte der Beschuldigte folgende Anträge (pag. 92): […] Daher beantragt der Unterzeichnende, dass er