(nachfolgend: Beschuldigter) der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 17 km/h, begangen am 25. Januar 2019 in Tüscherz-Alfermée, Alfermée, Hauptstrasse, schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf vier Tage festgesetzt. Ferner wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘250.00 verurteilt (pag.