1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 10. Januar 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 17 km/h, begangen am 25. Januar 2019 in Tüscherz-Alfermée, Alfermée, Hauptstrasse, schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt.