14. Konkret auszusprechende Strafe Die Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend total CHF 1‘080.00, zu verurteilen. Der Vollzug ist aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. Zusätzlich ist der Beschuldigten eine Verbindungsbusse von CHF 270.00 aufzuerlegen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für ein schuldhaftes Nichtbezahlen auf drei Tage festgesetzt wird.