Die bedingte Geldstrafe wird im entsprechenden Umfang reduziert und die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall eines schuldhaften Nichtbezahlens der Verbindungsbusse auf drei Tage festgesetzt. Die nach den VBRS-Richtlinien zu tiefe Verbindungsbusse rechtfertigt sich durch die eher hohen, von der Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten.