Auch wenn das zum Tatzeitpunkt auf dem Streckenabschnitt gefahrene Tempo nicht mehr rekonstruiert werden kann, ist immerhin festzuhalten, dass der Verkehr grösstenteils flüssig voranging und die Fahrzeuge auf der Überholspur schneller fuhren als jene auf der Normalspur, wo die Beschuldigte kurz zuvor mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h unterwegs war. Als sich zwischen den zuvor dicht hintereinander fahrenden Fahrzeugen vor der Beschuldigten eine Lücke abzeichnete, schwenkte die Beschuldigte – unter stetiger Betätigung des linken Blinkers – rechts auf die Normalspur aus, beschleunigte ihr Fahrzeug und fuhr mit