Dort folgte die Beschuldigte einer Gruppe von ca. vier Fahrzeugen nach eigenen Angaben mit einem Abstand von einer Fahrzeuglänge und hatte (durchwegs) den linken Blinker aktiviert. Auch wenn das zum Tatzeitpunkt auf dem Streckenabschnitt gefahrene Tempo nicht mehr rekonstruiert werden kann, ist immerhin festzuhalten, dass der Verkehr grösstenteils flüssig voranging und die Fahrzeuge auf der Überholspur schneller fuhren als jene auf der Normalspur, wo die Beschuldigte kurz zuvor mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h unterwegs war.