Was den weiteren Ablauf des Manövers angeht, folgt die Kammer – wie im Wesentlichen bereits die Vorinstanz – den als glaubhaft erachteten Aussagen der Polizeibeamten. Im Einzelnen ist somit davon auszugehen, dass die Beschuldigte zunächst auf der Überholspur links an den Polizeibeamten vorbeifuhr, als diese auf der Normalspur unterwegs waren. Anschliessend wechselten auch die Polizeibeamten unmittelbar hinter die Beschuldigte auf die Überholspur. Dort folgte die Beschuldigte einer Gruppe von ca. vier Fahrzeugen nach eigenen Angaben mit einem Abstand von einer Fahrzeuglänge und hatte (durchwegs) den linken Blinker aktiviert.