66 Z. 15-19). Damit brachte die Beschuldigte deutlich zum Ausdruck, dass sie die Überholspur mit dem Ziel verliess, das vor ihr fahrende Fahrzeug unter Inanspruchnahme der Normalspur hinter sich zu lassen, weil es sich mit einer ihr nicht genehmen bzw. zu tiefen Geschwindigkeit fortbewegte. Darauf deutet im Übrigen auch die konstante Betätigung des linken Blinkers, wie es von Polizist E.________ beschrieben und von der Beschuldigten eingestanden wurde, hin. 9.3 Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt