Dies hätte auch von den unmittelbar hinter der Beschuldigten fahrenden Polizeibeamten wahrgenommen werden müssen, welche ihrerseits aber nur von kurzzeitigen, sich schnell auflösenden Verkehrsverdichtungen sprachen. Ferner wäre diesfalls zu erwarten gewesen, dass die Beschuldigte während den zehn Minuten, die sie in gleichbleibendem Tempo hinter den Fahrzeugen auf der Überholspur gefahren sein will, von zahlreichen Fahrzeugen auf der Normalspur – wo sie nach eigenen Angaben kurz zuvor mit 80 km/h unterwegs war – überholt worden wäre. Entsprechendes wurde aber weder von den Polizeibeamten noch von der Beschuldigten selber vorgebracht.