6 blinkt, das mache sie so (pag. 65 Z. 32-33). Der Abstand sei gerade so gewesen, dass ein weiteres Fahrzeug zwischen ihnen Platz gehabt hätte; er sei immer gleich gewesen (pag. 65 Z. 33-34). Da die beiden Fahrzeuge weiterhin gleich gefahren seien, habe sie auf die rechte Fahrspur gewechselt. Dort habe sie nicht sofort beschleunigt, sondern sei einfach mit 90 km/h weitergefahren (pag. 65 Z. 34-36). Wie die Fahrzeuge auf der Überholspur mit 70-80 km/h «immer gleich» gefahren sein sollen, während die Beschuldigte ihnen mit 80-85 km/h folgte, ist nicht nachvollziehbar.