5 ten) ziemlich nahe aufgefahren sei; auch die Fahrzeuge vor ihr seien zunächst nahe beieinander gefahren (pag. 57 Z. 20-22). Als sich die Autos ein wenig «auseinandergezogen» hätten, habe die Beschuldigte rechts ausgeschwenkt, das Fahrzeug der Arbeitsmarktkontrolle rechts überholt und unmittelbar vor diesem wieder auf die Überholspur eingeschwenkt. An ein Blinkzeichen seitens der Beschuldigten könne er sich nicht erinnern (pag. 57 Z. 23-26). Polizist D.________ konkretisierte, er wisse einfach, dass die Autos vor ihnen ziemlich aufgestaut gewesen seien.