Als sie anschliessend auf den Überholstreifen gewechselt hätten, seien sie unmittelbar hinter der Beschuldigten gefahren (pag. 57 Z. 14 und 15). Vor der letzteren seien vier bis fünf Fahrzeuge (auf der Überholspur) unterwegs gewesen, wobei es sich beim letzten um ein «Kastenfahrzeug» der Arbeitsmarktkontrolle des Kantons Bern gehandelt habe (pag. 57 Z. 15-17). Auf der Normalspur habe es ein bis zwei Fahrzeuge gehabt (pag. 57 Z. 17-18).