7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung und zugängliche Beweismittel Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung ist auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 84 f.) zu verweisen. Weiter fasste die Vorinstanz auch die zugänglichen Beweismittel vollständig und zutreffend zusammen (S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 87 ff.). Es sind dies neben dem Anzeigerapport vom 19. April 2018 (pag. 1 f.) die Aussagen der Beschuldigten (vom 28. Januar 2019, pag. 64 ff.) und der beiden Polizei-