4. Anträge der Parteien In ihrer Berufungsbegründung vom 5. Juli 2019 stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 155): 1. Die Beschuldigte sei wegen grober Verkehrsregelverletzung schuldig zu erklären. 2. Sie sei mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 1‘350.00 zu bestrafen. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Weiter sei die Beschuldigte mit einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 zu bestrafen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen.