135 ff.). Mit Verfügung vom 28. Mai 2019 trat die Verfahrensleitung insoweit auf die Anschlussberufung der Beschuldigten ein, als sie sich auf den Sanktionspunkt beschränkte und damit eine (reduzierte) Übertretungsbusse von CHF 500.00 beantragt wurde (pag. 138 ff.).