a bis c PKV). Dies hängt unter anderem mit dem in Wirtschaftsstrafverfahren häufig vorhandenen sehr komplexen Sachverhalten, einer Vielzahl von Taten und dem enormen Aktenumfang zusammen. Im Vergleich zu den durchschnittlichen wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen handelt es sich vorliegend um einen eher wenig komplexen Tatvorwurf, der nur einen Tatkomplex betrifft, und auch um