Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Kostennote vom 27. August 2020 einen Aufwand von 90 Stunden zu CHF 300.00 und Auslagen von CHF 179.00 geltend gemacht, insgesamt CHF 29'271.75. Die Bedeutung der Streitsache bewertet Rechtsanwalt B.________ als hoch, da bedeutende Vermögensinteressen betroffen seien; die Schwierigkeit qualifiziert er als mittel. Der obere Tarifrahmen für den Parteikostenersatz in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist wesentlich höher bemessen als in den übrigen Strafverfahren (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. a bis c PKV).