irrelevant ist, ob es als Folge dieser zu einer Verurteilung kommt. 2. Durch die Straftat sind Vermögenswerte erlangt worden (Tatgewinn), oder es wurden Vermögenswerte dazu bestimmt, die Straftat zu veranlassen oder zu belohnen (Tatlohn). Massgeblich ist der abstrakte Vermögensvorteil, unabhängig davon, ob dieser in Form von konkreten Vermögenswerten vorliegt.