19 186) bzw. netto CHF 12'400.00 (pag. 19 190); seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig und sein Vermögen soll sich auf CHF 150'000.00 belaufen (pag. 19 186). Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 30 % für Krankenkasse und Steuern sowie des Unterstützungsabzugs von 15 % für seine Ehefrau resultiert eine Tagessatzhöhe von (abgerundet) CHF 260.00 (vgl. Berechnungsblatt im Anhang).