Der Deliktsbetrag der übrigen 15 Taten bewegt sich zwischen CHF 7'079.00 und CHF 85'391.50. Die schuldangemessene Strafe ist für jedes dieser Delikte einzeln zu bestimmen und beläuft sich auf (bereits asperierte) 10 bis 50 Tagessätze oder insgesamt 340. Im Ergebnis würde eine asperierte Tatkomponentenstrafe in Form einer Geldstrafe von weit über 360 Tagessätzen resultieren.