5. Asperation für die weiteren Straftaten Überdies hat sich der Beschuldigte der Gehilfenschaft zur qualifizierten Veruntreuung in weiteren 16 Fällen schuldig gemacht. Wenn die Vorinstanz von den «siebzehn weiteren Schuldsprüche[n]» spricht (pag. 19 047), dürfte es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handeln, sind in der Anklageschrift doch insgesamt 17 Überweisungen von Konti der d.________ Botschaft an die J.________ GmbH aufgeführt (pag. 18 002 f.).