31 Nach Ansicht der Kammer rechtfertigen diese Gegebenheiten eine Strafmilderung im Umfang von 100 Strafeinheiten. Es resultiert somit unter Berücksichtigung der voranstehenden Ausführungen zu den Tatkomponenten eine Einsatzstrafe von 200 Strafeinheiten. 4.3 Konkrete Einsatzstrafe Für eine Strafe in dieser Höhe steht neben der Geldstrafe zwar grundsätzlich auch die Freiheitsstrafe zur Verfügung (Art. 34 Abs. 1 und Art. 40 aStGB).