Dieser ist mit CHF 150'000.00 beträchtlich, rund 7.5 Mal so hoch wie der in den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, in der per 1. Januar 2020 gültigen Fassung) genannte Beispiel - bzw. Referenzfall. Betreffend die objektive Tatschwere hat die Vorinstanz festgehalten, dass mit Blick auf den Deliktsbetrag von CHF 150‘000.00 das Ausmass des vom Beschuldigten verursachten Erfolgs relativ gross sei, insbesondere wenn man bedenke, dass sich der d.____