__ GmbH überwiesen, welche nicht zu Gunsten von d.________ Patienten eingesetzt wurden, wobei sowohl E.________ als auch H.________ mindestens der Wille fehlte, diese Beträge zu ersetzen, verwendeten sie diese Vermögenswerte unrechtmässig, wodurch dem d.________ Staat ein Schaden entstanden ist. 2.2.3 Subjektiver Tatbestand Die Veruntreuung kann nur vorsätzlich begangen werden (vgl. Art. 12 Abs. 1 StGB). Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt (Art. 12 Abs. 2 Satz 1 StGB). Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Tatbestandselemente beziehen. Auf der Wissensseite wird dabei ein ak-