6. Beweisergebnis Dem Gesagten zufolge erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt grundsätzlich als beweismässig erstellt. Nicht hinreichend nachgewiesen ist allerdings, dass E.________ nicht über die Mittel verfügt hat, die verbrauchten Gelder jederzeit wieder zu ersetzen (Ersatzfähigkeit). Allerdings steht nach Ansicht der Kammer fest, dass ihm jedenfalls die Ersatzwilligkeit abging. III. Rechtliche Würdigung