Der Beschuldigte war sehr wohl im Bilde darüber, dass durch ein derartiges Vorgehen Gelder des d.________ Staates unrechtmässig verwendet werden könnten. Indem er trotz dieses Wissens einen grossen Teil des von E.________ und H.________ auf das Konto der J.________ GmbH überwiesenen Geldes auf private Konti von E.________ weiterleitete, hat er zumindest in Kauf genommen, dass dieses unrechtmässig verwendet wird.