Die Kammer erachtet es als möglich, dass die zitierten Passagen der Einvernahme von E.________ auf einem Übersetzungsfehler gründen und sich dieser betreffend die vereinbarten Mittelflüsse gleich wie der Beschuldigte äusserte, was sich mit den objektiven Beweismitteln decken würde. (iii) Auch was den konkreten Vollzug der Vereinbarung anbelangt, sind mehrere Indizien auszumachen, welche darauf hindeuten, dass der Beschuldigte um die unrechtmässige Mittelverwendung wusste: So hat etwa die d.________ Botschaft am 12. März 2015 einen Zahlungsauftrag für die Behandlungskosten von AD.________ erteilt (pag.