zen. Mit Blick auf die voranstehenden Ausführungen erstaunt denn auch nicht, dass der Beschuldigte die darauf gerichtete Frage der Staatsanwaltschaft nicht zu beantworten vermochte und sich stattdessen auf seine fehlende Geschäftserfahrung berief und ein weiteres Mal hinter dem angeblichen Wunsch der Regierung versteckte. Generell fällt auf, dass der Beschuldigte offenbar eine Vorliebe dafür hegt, Gegebenheiten, welche einem neutralen Beobachter als fragwürdig erscheinen und Indikatoren dafür darstellen, dass etwas nicht korrekt abläuft, mit dem angeblichen Wunsch der d.________ Regierung oder durch angebliche kulturelle Unterschiede zu rechtfertigen (so etwa auf pag.