20 fertigung des Beschuldigten, E.________ könne so allen möglichen Patienten Rechnungen in verschiedenen Ländern bezahlen. Um solche Zahlungen vorzunehmen bedarf es zum einen keineswegs der Einschaltung eines privaten Kontos; so könnten diese ohne Weiteres auch vom Konto der d.________ Botschaft aus vorgenommen werden (das notabene bei derselben Bank geführt wurde wie eines der privaten Konti von E.________). Und selbst wenn der Beschuldigte tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass E.________