GmbH war und ist, mithin nicht derart geschäftsunerfahren war, wie er zu sein vorgibt, bedarf es keines besonderen Wissens, um zu erkennen, dass ein derartiges Vorgehen höchst ungewöhnlich ist: E.________ überliess dem Beschuldigten Akten von d.________ Patienten. Der Beschuldigte studierte diese und beurteilte, ob eine Behandlungsmöglichkeit bestand. Falls dies zutraf, fertigte er zu Handen der d.________ Botschaft einen Kostenvoranschlag für die medizinische Behandlung an. Anschliessend wurde ihm von der d.________ Botschaft der im Kostenvoranschlag genannte Betrag überwiesen, woraufhin der Beschuldigte 80 % davon unverzüglich auf ein privates Konto von E.________ weiterleitete.