Jedoch beteuerte er, es habe dem Wunsch der Regierung entsprochen, dass E.________ sein Privatkonto benutze, damit es effizienter laufe (pag. 05 001 025, Z 210 f.). Worin der Effizienzgewinn dieses Vorgehens bestanden haben soll, konnte der Beschuldigte indes nicht darlegen. Dieses Vorgehen sei ihm nicht komisch vorgekommen: «Nicht eine Sekunde. Ich bin nicht in der Geschäftswelt gross tätig, das ist meine einzige Gesellschaft. Ich dachte, das ist Gang und Gäbe. Es war der Wunsch der Regierung. Ich habe nicht eine Sekunde gezweifelt, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte, wenn überhaupt» (pag. 05 001 025, Z 213 ff.).