In Anbetracht der hohen Transaktionssummen wäre eine schriftliche Vereinbarung nicht bloss angezeigt gewesen, sondern der einzige Weg, den ein rational handelnder Geschäftspartner beschritten hätte – und zwar umso mehr, wenn es sich beim Vertragspartner um einen Staat handelt. Auch die Begründung von E.________ für das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung, überzeugt nicht: So gab dieser an, dass sie in der Botschaft keine schriftlichen Vereinbarungen gehabt (vermutlich gemeint: Verträge in Schriftform abgeschlossen) hätten (pag. 18 171, Z 92 f.; ähnlich auch pag 18 173, Z 177 f.: «[…] Wir konnten keinen schriftlichen Vertrag abschliessen, weil das d.______