18 Auch Ärzte werden – wie sämtliche Menschen, welche am Wirtschaftsleben teilnehmen – nicht selten mit Verträgen konfrontiert. So hat der Beschuldigte etwa einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, bevor er seine Stelle angetreten hat oder (inhaltlich überaus komplexe) Vertragsdokumente akzeptiert, als er seine Bankkonti eröffnet hat – und zwar ohne, dass er «Spezialist für Verträge» wäre. Überdies war der Beschuldigte nicht «bloss» Arzt, sondern Chefarzt des AP.________ der AB.________ (Klinik) (pag. 18 197, Z 44 f.).