___ festgehalten – naturgemäss nicht durch einen direkten Beweis möglich. Da sich innere Vorgänge jedoch nach aussen hin manifestieren können, vermag durch den Schluss von äusseren Umständen auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines inneren Vorgangs geschlossen werden. Der Beschuldigte erklärte, dass zwischen ihm und E.________ eine Vereinbarung bestanden habe, wonach er Patientendossiers studieren und eine Schätzung der mutmasslichen Kosten für die Behandlung dieser Patienten abgeben sollte (pag. 05 001 004, Z 74 ff.; pag. 18 201, Z 208 ff., Z 221 f.). Überdies sei er für die Visa der Patienten verantwortlich gewesen (pag.